Informationen & Service
Wissenswertes rund um die anwaltliche Tätigkeit: Formulare, Gebühren, interessante Weblinks und häufige Fragen zu Kosten und Beratungshilfe.
Anwaltliche Formulare
Die Tätigkeit des Anwalts erfolgt auf der Grundlage des uns übertragenen Mandats. Zum Nachweis ordnungsmäßiger Beauftragung benötigen wir eine Vollmachtsurkunde. Die Vollmacht dient auch in der Vertretung gegenüber Dritten als Ausweis für das erteilte Mandat. Damit wir für Sie aktiv werden können, haben wir maßgebliche Vollmachten und Formulare zum Download vorbereitet. Bitte drucken Sie die entsprechende Vollmacht aus und senden Sie diese unterschrieben im Original oder auf Anforderung per Fax an uns zurück.
Gebühren im Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Finanzrecht
Hier wird das Anwaltshonorar aus zwei Faktoren berechnet: dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit. Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers. Bei Forderungsangelegenheiten entspricht er dem Betrag der geltend gemachten oder abzuwehrenden Forderung. Bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Gegenstandswert teils den besonderen gesetzlichen Vorschriften, teils der umfangreichen Rechtssprechung zu entnehmen. Im gerichtlichen Verfahren wird er vom Gericht festgesetzt.
Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen
Die Gebühren in Strafsachen sind im Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Die Gebühren in Bußgeldsachen sind im Teil 5 geregelt. Es wird unterschieden zwischen dem vorbereitenden Verfahren und dem Verfahren vor dem Amtsgericht. Neben einer Grundgebühr können hier jeweils noch zwei weitere Gebühren (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) entstehen. Außerdem kann der Anwalt unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Zusatzgebühr fordern. Der Pflichtverteidiger erhält eine im Gesetz betragsmäßig festgesetzte Gebühr aus der Staatskasse.
FAQ – Kosten & Gebühren
Ja. Gesetzliche Basis für das Honorar in Deutschland ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es unterscheidet Festgebühren und Rahmengebühren. Festgebühren fallen meist für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht an. Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten sowie weitgehend für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts vor.

